AGB

1. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

2. Domainbeantragung und Pflege

3. Erweiterte Geschäftsbedingungen für Medialeistungen

 

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

(2) a) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit den in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

b) Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit den in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen berufliche Tätigkeit handeln.

c) Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden.

 

(3) Das Risiko der Nichtlieferung für von der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH zugekaufte Produkte trägt die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nur, wenn die Bestellung des Kunden nicht rechtzeitig erfolgt ist oder die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH sonst hierfür verantwortlich gemacht werden kann.

 

(4) Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eventuelle schon empfangene Gegenleistungen werden unverzüglich zurück erstattet.

 

(5) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 

(6) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

 

§ 3 Lieferzeit

(1) Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart.

 

(2) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Produkte das Werk/Lager verlassen haben oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Produkte gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.

 

(3) Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleich viel ob im Werk des Lieferanten oder bei seinem Unterlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Aus- und Einfuhrverboten. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung.

 

(4) Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH wird den Kunden über Lieferhindernisse unverzüglich informieren.

 

(5) Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang.

 

§ 4 Lieferumfang

(1) Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH kann Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und dadurch der vertragsgemäße Zweck nur unerheblich eingeschränkt wird.

 

§ 5 Gefahrübergang, Versand und Fracht

(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Versandbeauftragten der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, auf den Käufer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

 

(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

 

(3) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über.

 

§ 6 Preise, Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistungserbringung gültigen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

(2) Die Preise von der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH gelten rein netto ab Werk / Lager (ex work) einschließlich Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Sämtliche Preise bzw. die Vergütung sind / ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne irgendwelche Abzüge zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Leistungserbringung. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei vereinbarten Teilleistungen gilt diese Regelung entsprechend.

(4) Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(5) Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(6) Ist der Kunde Unternehmer kann die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH ungeachtet der sonst zustehenden Rechte die gelieferten Produkte zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn der Unternehmer mit der Zahlung in Verzug gerät. Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH muss dem Unternehmer diese Maßnahme angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt haben.

(7) Beim Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

(8) Sämtliche Unterstützungsleistungen (insbesondere Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung, Beratung, Wartungsarbeiten oder Reparaturarbeiten nach zeitlichem Ablauf der Gewährleistungsrechte) werden nach gesonderter Beauftragung nach Aufwand vergütet.

(9) Gegen Ansprüche von der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(10) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.

 

§ 7 Gewährleistung

(1) Allgemeine Regeln für alle Kunden:

(a) Übersteigen die Kosten der vom Kunden gewählten Art der Nachbesserung die Kosten der anderen Art der Nacherfüllung um 30%, obgleich die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden möglich ist, so ist die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH berechtigt, die eine Art der Nachbesserung abzulehnen.

(b) Schlägt eine Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(c) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach der gescheiterten Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

(d) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

(e) Der Kunde hat für die Dauer der Gewährleistungsfristen alle erforderlichen technischen Einrichtungen auf seine Kosten in Betrieb zu halten. Das gilt auch für Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen. Der Kunde muss die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH auch kostenlos Maschinenzeit zur Verfügung stellen. Bei Bedarf stellt der Kunde auch den vom Programm bearbeiteten Datenbestand zur Verfügung.

(f) Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH kann seine Pflicht zur Fehlerbeseitigung auch dadurch erfüllen, dass die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH eine neue Programmversion zur Verfügung stellt.

(g) Fehler, die den Einsatz eines Programmes nicht schwerwiegend beeinträchtigen, brauchen erst bei Lieferung einer weiteren Version beseitigt werden. Bei Bedarf ist die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH berechtigt, Umgehungsmaßnahmen zu erarbeiten, soweit das für die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH zumutbar und möglich ist.

(h) Die Gewährleistung bzw. Ansprüche auf Nachbesserung, Rückgängigmachung und Herabsetzung des Kaufpreise oder Schadensersatz, die wegen eines Fehlers an der gelieferten Leistung bestehen, erlöschen, wenn der Kunde Änderungen oder in deren Einsatz er sonst eingreift; es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nachweist, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich ist. Dies gilt z.B. bei Störungen in Folge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials, äußerer Einflüsse oder Bedienungsfehlern, oder wenn der Kunde die Installationsvoraussetzungen nicht eingehalten hat.

(i) Ist die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat, kann die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH Vergütung seines Aufwandes verlangen.

(j) Der Kunde hat Fehler in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Wunsch von der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH schriftlich. Voraussetzung für den Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann.

(2) Regeln für den Unternehmer

(a) Unternehmer müssen der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH offensichtliche Mängel der gelieferten Ware einschließlich der Dokumentation binnen der für die Mängelrüge gemäß §§ 377 HGB geltenden Fristen schriftlich anzeigt. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Produkte in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(b) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

(c) Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. wenn die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH die Installation durchführt nach Installation, bei gebrauchten Sachen ebenfalls ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(d) § 7 Abs. 2 c) gilt nicht, wenn der Unternehmer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Abs. 2 c für Unternehmer dieser Bestimmung).

(3) Regeln für den Verbraucher

(a) Verbraucher müssen die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Rechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH.

(b) Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Verbrauchers wegen eines Mangels zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr, ab Ablieferung der Ware bzw. wenn die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH die Installation durchführt nach Installation.

(c) § 7 Abs. 3 b) gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Abs. 3 a) für Verbraucher dieser Bestimmung).

 

§ 8 Haftung

(1) Bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit haftet die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nach dem Gesetz.

(2) Ansonsten ist die Haftung der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH wegen leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ausgeschlossen.

(4) Die vorstehende Haftungsbegrenzung nach Abs. 2 und 3 gelten nicht, wenn die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH wegen Verletzung von Kardinalpflichten haftet.

(5) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

(2) Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck bis zu deren Einlösung.

(3) Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

(5) Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH hinzuweisen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH unverzüglich telefonisch oder per Fax zu informieren sowie bei telefonischer Information nachfolgend schriftlich zu unterrichten.

(6) Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 4 und 5 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

(7) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Er tritt der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen. Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(8) Bei Verträgen mit Unternehmern erlischt bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH das Recht des Unternehmers zur Weiterverwendung der Produkte. Ist eine Software Vertragsgegenstand sind sämtliche vom Unternehmer angefertigten Programmkopien zu löschen.

(9) Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfalts- oder Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.

 

§ 10 Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

 

§ 11 Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Sitz der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH.

 

§ 13 Ausfuhr

Eventuell kann die Ausfuhr der Produkte deutschen und US-amerikanischen Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH weist daraufhin, dass in diesem Falle die Ausfuhr der Zustimmung der zuständigen Stellen bedarf.

 

Ergänzende Bedingungen neben den allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für Standardsoftware

§ 1 Definition Standardsoftware

Gegenstand dieser Bedingungen sind alle Softwareprogramme, die nicht speziell für den Verwender der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH erstellt oder der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH programmiert wurden und für eine Vielzahl von Anwendern vorgesehen sind.

§ 2 Besondere Vertragsgestaltung

Der Kunde erwirbt die Software ohne Benutzungsrecht. Er wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Software nur benutzen darf, wenn er mit dem Hersteller einen gesonderten Nutzungsvertrag abschließt. Die hierfür auszufüllende Registrierkarte wurde dem Kunden zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers vor Vertragsabschluss vorgelegt. Der Kunde hat dies durch sein auf der Registrierkarte gesondert unterschriebenes Empfangsbekenntnis bestätigt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Domainbeantragung und Pflege

§ 1 Gegenstand der Bedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Beantragung einer Domainregistrierung und die Pflege der Domain durch die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH.

§ 2 Domainbeantragung und Pflege

(1) Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH schuldet die Erstellung und Übermittlung eines nach den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B. der Denic eG) vollständig ausgefüllten Antrages auf Anmeldung der vom Kunden gewünschten Domain.

(2) Die Registrierung schuldet die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nicht. Außerdem schuldet die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH die Pflege der Domain für den Zeitraum der Vertragsdauer. Die Pflege der Domain schließt die Zahlung der regelmäßigen Vergütung an die Registrierungsstellen mit ein.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung durch Angabe aller Informationen, die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH formularmäßig nachfragt, verpflichtet. Eine Überprüfung dieser Informationen des Kunden, auch auf Plausibilität, erfolgt nicht.

(2) Der Kunde hat über jede Änderung seiner Bestandsdaten (z.B. Name, Firma, Adresse, Bankverbindung) und insbesondere alle für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu informieren. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist er dem Anbieter zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.

§ 4 Termine

Termine für die Bearbeitung und insbesondere die Übermittlung des Antrages sind für die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nur dann verbindlich, wenn sie von der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH schriftlich bestätigt werden.

§ 5 Haftung

(1) Soweit die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH Auskünfte über die bereits bestehenden Domainregistrierungen gibt, erfolgt diese Auskunft kostenlos und gibt lediglich die Informationen aus den entsprechenden Datenbanken der Registrierungsstellen wieder. Eine Kontrolle durch die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH erfolgt nicht.

(2) Bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit haftet die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nach dem Gesetz.

(3) Ansonsten ist die Haftung von der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH wegen leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ausgeschlossen.

(5) Die vorstehende Haftungsbegrenzung nach Abs. 3 und 4 gelten nicht, wenn die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH wegen Verletzung von Kardinalpflichten haftet.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich - soweit nichts anderes vereinbart - nach der jeweils aktuellen Preisliste der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Vergütung ist am Anfang eines jeden Vertragsjahres ohne jeden Abzug im Voraus zu entrichten und wird bei vorzeitiger Kündigung nicht zurückerstattet.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und kann mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Vertragsjahres erstmals schriftlich gekündigt werden.

(2) Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht entsprechend zum Ende des Jahres mit einer Frist von 8 Wochen schriftlich gekündigt wird.

(3) Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt, insbesondere z.B. nach Mahnung und Fristsetzung die fällige Vergütung nicht bezahlt.

(4) Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH kann nach Kündigung des Vertrages die Freigabe der Domain solange verweigern, bis der Kunde alle offenen Rechnungen der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH bezahlt hat. Im Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrages weist die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH insbesondere auf die Registrierungsbedingungen der Denic eG und deren Kündigungsrecht der Domain hin.

§ 8 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Ein Verbraucher ist berechtigt, seine auf Abschluss eines Vertrages, der zwischen den Parteien unter ausschließlicher Verwendung von Ferntelekommunikationsmittel abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Dienstleistung mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufspflicht beginnt aber nicht bevor die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH seine Informationspflichten nach § 3 Abs. 1 S. 2 des Fernabsatzgesetzes nachgekommen ist. Der Widerruf muss keine Begründung erhalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung gebunden.

Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

§ 9 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten z.B. in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet für ihn selbst und für Dritte jederzeit einsehbar ist.

(2) Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Daten bei der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH iSd BDSG gespeichert werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzend gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH in ihrer jeweiligen Fassung, die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH bei seinen Geschäften mit seinen Kunden zugrunde legt. Die derzeit gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Soweit in diesem Vertrag abweichende Regelungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH getroffen wurden, haben diese Vorrang.

 

 

Erweiterte Geschäftsbedingungen

der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH für Medialeistungen der Werbeagentur.

 

1.  Angebot und Auftragsvergabe

1.1 Dem Auftrag vorangestellt werden kann ein Kostenvoranschlag der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH über Leistungen (Konzept, Layout, Illustration, Satz, Bildbearbeitung, etc.) sowie über Fremdleistungen (Druck, Repro, Satz, Fotografie, etc.). Basis für den Kostenvoranschlag ist das Briefing des Auftraggebers und die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen über Umfang und Art sowie zeitlichem Ablauf des betreffenden Projekts.

1.2 Angebote der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH zu eigenen Leistungen sind verbindlich in Bezug auf die vom Auftraggeber gestellten Eckdaten zum Projekt, können ohne weitere Absprache mit dem Auftraggeber um bis zu 15% schwanken (bedingt durch einen höheren Aufwand, zeitliche Verschiebungen, verzögerte Entscheidungsphasen oder weitere plausible Gründe). Ausnahme ist ein vorweg ausdrücklich vereinbarter Festpreis/Pauschalpreis für eine bestimmte Leistung. Angebote der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH enthalten in aller Regel einen Hinweis zum Zeitablauf: wird dieser von Auftraggeberseite bedeutend verschoben oder verlängert, so ist die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH ohne weitere Absprachen mit dem Auftraggeber berechtigt, einen hierdurch entstandenen Mehraufwand zusätzlich regulär zu berechnen, bzw. eine entsprechende Abschlagszahlung zu vereinbaren.

1.3 Angebote der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH zu Fremdleistungen (separat berechnet zwischen Fremdfirma und Auftraggeber, oder auch berechnet über die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH) beziehen sich auf die vom Auftraggeber gestellten Eckdaten zum Projekt, werden schriftlich eingeholt und auf Wunsch dem Auftraggeber zur Information vorgelegt, sind aus selbigen Gründen wie unter Position 1.2 variabel um bis zu 15% und gelten innerhalb der vereinbarten Zeiträume. Eine Verbindlichkeit der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH bezüglich Angeboten von Fremdleistungen (auch bezüglich Leistungs- und Qualitätsversprechen) besteht nicht.

1.4 Die Auftragsvergabe durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich oder mündlich (auch fernmündlich, per Fax oder per E-Mail). Die Auftragsbestätigung bezieht sich, wenn nicht anders beschrieben auf das Angebot zum Projekt und nennt den Projektnamen, die beauftragten Leistungen, die Kosten, sowie die enthaltenen und exklusiven Leistungen oder auch Informationen zum zeitlichen Ablauf. Ergänzungen oder Unterschiede zum Angebot werden im Bestätigungsschreiben formuliert. Der Auftraggeber erhält Gelegenheit binnen 24 Stunden auf die Auftragsbestätigung mit eventuellen Erweiterungen oder Abänderungen zu reagieren. Nach dieser Zeit, oder auch bei Projekten, die unmittelbar begonnen werden, gilt der Auftrag als erteilt. Eine Stornierung oder zeitliche Verlegung des beauftragten Projekts nach Ablauf dieser Frist berechtigt die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH zur Rechnungsstellung über den bisher erfolgten Aufwand und entstandene Auslagen.

1.5 Die im Angebot aufgeführten Preise sind 2 Monate ab Angebotsdatum freibleibend.   

 

2.  Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1 Der erteilte Auftrag ist ein Auftragswerk. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten ferner die Vorschriften des Werkvertragsrechts (BGB) und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

2.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH sind persönliche geistige Schöpfungen und als solche durch das UrhG geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3 Ohne Zustimmung der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

2.4 Die Werke der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.

2.5 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig. Sie bedürfen aus diesem Grund der Einwilligung der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH.   

2.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH.

2.7 Über den Umfang der Nutzung steht der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH ein Auskunftsanspruch zu.   

 

3.  Honorar

3.1 Entwurf und Ausführung sowie die Einräumung des Nutzungsrechts bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart gelten die in Rechnung gestellten Honorare für die laut §§ 31/32 UrhG zur Nutzung überlassene Entwurfsarbeit(en).

3.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH ein Abschlagshonorar. Die Höhe des Abschlagshonorars liegt dabei im Ermessen der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH, die sich wiederum an den Honorarempfehlungen des BDG und am Aufwand des jeweiligen Projekts orientiert.

3.3 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nach den Honorarempfehlungen des BDG. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.

3.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.     

3.5 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt für Besprechungstermine folgendes: Die anfallenden Kosten für Fahrt- und Beratungszeit des ersten Besprechungstermins (Erstkontakt) werden nicht in Rechnung gestellt. Das Beauftragungsgespräch selbst ist von der Vergütung für die Entwurfsarbeit abgedeckt. Weitere Beratungsgespräche, die dem Fortgang bestehender und/oder neuen Projekten dienen sowie Fahrtzeiten werden unabhängig von der Vergabe eines Auftrags gesondert berechnet.

3.6 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig und sind ohne Abzug zahlbar, entsprechend Rechnungsvermerk binnen 8 Werktagen oder sofort. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Siehe auch Position 3.1   

3.7 Die Honorare und Nebenleistungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Skonto wird nicht gewährt, da nicht branchenüblich.

3.8 Bestimmten Kundengruppen (z.B. gemeinnützige Institutionen) kann die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH ein von den allgemeinen Honorarrichtlinien abweichender Stundensatz angeboten werden. In diesem Fall ist eine solche Vereinbarung ausdrücklich auf dem Angebot vermerkt.

3.9 Wochenendarbeit nur nach vorheriger Vereinbarung bzw. nach Dringlichkeit zur termingerechten Ausführung des Projektes, mit Wissen des Auftraggebers bzw. einem seiner Mitarbeiter/-innen, mit 100% Zuschlag zum Basissatz.   

 

4.  Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Die Änderung von Entwürfen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung, u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.2 In Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten entstehende Nebenkosten sind zu erstatten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.3 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie anderen Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung, etc.) werden, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach Umfang und Zeitaufwand berechnet.

4.4 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.

 

5.  Rechnungsstellung

5.1 Rechnungsstellung erfolgt nach Erfüllung des Auftrags oder wenn ausdrücklich vereinbart, in Teilrechnungen. Bei durch den Auftraggeber verzögertem Projektverlauf ist die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH berechtigt, auch ohne zusätzliche Vereinbarung Zwischenrechnungen zu stellen, bzw. erbrachte Zusatzleistungen und Fremdkosten in voller Höhe abzurechnen.

5.2 Wird der in der Rechnung angegebene Zeitraum zur Begleichung überschritten, ist die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH zur Mahnung verpflichtet. Wird auch nach zwei Mahnungen die Rechnung nicht in voller Höhe beglichen, ist die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH berechtigt, das Mahnverfahren einzuleiten. Hieraus oder aus Mahnungen entstehende Kosten (Anwalt, Mahnbescheide, Porti, Arbeitsaufwand gemäß Stundensatz) werden in voller Höhe auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen, gleiches gilt für eine Verzinsung des ausstehenden Rechnungsbetrages in Höhe des für die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH zurzeit gültigen Darlehenssatzes.   

5.3 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Anzeigenkunde damit einverstanden, eine Einzugsermächtigung bezüglich der Anzeigen-Schaltungskosten und den damit verbundenen Entwurfshonoraren für das Banklastschriftverfahren zu erteilen. Der vollständige Anzeigenpreis wird mit Erscheinen der jeweiligen Anzeige abgebucht.

5.4 Eine Vergütung in Teilbeträgen/Abschlagszahlungen ist, wenn nicht ausdrücklich vereinbart nicht üblich.

5.5 Im Übrigen gelten die unter Pos. 3. und 4. genannten Bedingungen.

 

6.  Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

6.1 Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart.

6.2 Alle Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH.

6.3 Sämtliche zur Auftragsarbeit gehörenden Daten sind nicht im Lieferumfang enthalten, sie sind Arbeitsmittel der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH und können nur gegen eine Gebühr, in Höhe von 70 % der betreffenden Auftragssumme, bei Vorauskasse, herausgegeben werden. Die Lieferung von Daten, die eine Weitergabe an Dritte aus Lizenz-/Nutzungsrechten unterliegen, ist ausgeschlossen.

6.4 Ist es absehbar, dass die für eine Auftragsarbeit bereits erstellten Daten noch für eine Neuauflage benötigt werden, so können diese gegen eine entsprechende Gebühr (Datenträgerkosten + Arbeitszeit) für den Kunden abgespeichert werden.

6.5 Zusendung und Rücksendung von Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung (ausgenommen sind Standardbriefsendungen) des Auftraggebers.

 

7.  Korrektur und Produktionsüberwachung

7.1 Die Produktion (Repro, Filmerstellung, Andruck, Drucküberwachung, Fotografie, etc.) wird die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nur aufgrund einer Vereinbarung im Angebot  die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH überwacht. Eine Produktionsüberwachung ist im Sinne einer qualitativen Gesamterarbeitung in aller Regel sinnvoll. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH berechtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Grundsätzlich gilt, dass die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH Empfehlungen zur Wahl der Produzenten aussprechen kann, die aus der Sicht der qualitativen Gesamterstellung sinnvoll sind. Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH behält sich das Recht vor, bei vom Auftraggeber/Verwerter genannten Produzenten auf eine Produktionskontrolle zu verzichten (in der Regel setzt eine sinnvolle Produktionsüberwachung die genaue Kenntnis der technische und qualitativen Fähigkeiten des Produzenten voraus).

 

8.  Haftung

8.1 Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Es ist jedoch möglich, dass die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH auf Wunsch des Auftraggebers/Verwerters eine Empfehlung von Anwälten und Patentanwälten ausspricht.

8.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. In aller Regel bietet ein Andruck oder ein Farblaserausdruck in Verbindung mit farbverbindlichen Mustern und Papieren die Basis für die Genehmigung.

8.3 Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH haftet in keiner Weise für Leistungen von Fremdanbietern und Produzenten.

8.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter (Zeitpunkt siehe 8.2). Delegiert der Auftraggeber/Verwerter die Freigabe in Ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH, stellt er diese von der Haftung frei.

8.5 Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist eine Haftung durch die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH nicht ausgeschlossen.

 

9.  Belegexemplare und Eigenwerbung

Die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH sind von vervielfältigten Werken mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen.   

 

10.  Gestaltungsfreiheit

10.1 Für die WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

10.2 Der WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.   

 

11.  Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Stuttgart.

11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.   

 

12.  Unwirksamkeit/Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Formulierungen oder Absätze lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

Kontakt:

WASSERBERG Kommunikation & Design GmbH

Henriettenstraße 45

73230 Kirchheim unter Teck

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Sitz der Gesellschaft: Kirchheim unter Teck

Registergericht Stuttgart HRB 732115

USt-IdNr.: DE268367768

 

Geschäftsführer:

Christoph Wasserberg

 

 

 

 

 

 

 

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